Steuerberaterhaftung: Warum Vergleiche und Versicherungsfälle kaum öffentlich werden

Große Steuerberaterhaftungsfälle gibt es. Selbst Spezialversicherer berichten von Schäden im ein- und zweistelligen Millionenbereich. Trotzdem findet man erstaunlich wenige veröffentlichte Urteile, Vergleichssummen oder konkrete Berichte darüber, wie Berufshaftpflichtversicherer solche Fälle tatsächlich regulieren.

Warum gibt es so wenige öffentliche Informationen?

Wer nach realen Steuerberaterhaftungsfällen sucht, stößt schnell auf ein merkwürdiges Missverhältnis: Über die rechtlichen Voraussetzungen der Steuerberaterhaftung gibt es tausende Fachbeiträge. Über konkrete Regulierungsverläufe größerer Schäden erfährt man dagegen fast nichts.

Besonders selten öffentlich bekannt werden Fragen wie:

  • Wie hoch war die ursprüngliche Schadensersatzforderung?
  • Welche Einwendungen erhob die Berufshaftpflichtversicherung?
  • Welche Schadenspositionen wurden bestritten?
  • Wurde zunächst vollständig abgelehnt?
  • Gab es später ein Vergleichsangebot?
  • Wie hoch war die letztlich gezahlte Summe?
  • Wie lange dauerte die Regulierung?
  • Welche Argumente führten schließlich zu einer Einigung?

Gerade diese Informationen wären für andere geschädigte Mandanten besonders wertvoll. Sie würden zeigen, wie Steuerberaterhaftung außerhalb juristischer Lehrbücher tatsächlich funktioniert.

Millionenschäden gibt es trotzdem

Dass erhebliche Haftungsfälle keine theoretische Ausnahme sind, bestätigt sogar die Versicherungswirtschaft selbst.

Bemerkenswert:

Die VSW – Versicherergemeinschaft für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – weist selbst darauf hin, dass Schäden mit Forderungshöhen im ein- und zweistelligen Millionenbereich erheblich zugenommen hätten und Praxen unterschiedlicher Größe betreffen können.

Daraus ergibt sich eine naheliegende Frage:

Wenn solche Schäden tatsächlich auftreten – warum findet man darüber so wenig?

Die Antwort besteht aus mehreren Faktoren. Besonders wichtig sind die geringe Zahl veröffentlichter Urteile und die große Bedeutung außergerichtlicher oder gerichtlicher Vergleiche.

Warum Anwälte nur einen Teil der Steuerberaterhaftungsfälle finden

Wer einen Steuerberaterhaftungsfall übernimmt, recherchiert regelmäßig zunächst nach vergleichbaren Urteilen.

Gesucht wird beispielsweise nach vergleichbaren Pflichtverletzungen, Schadenshöhen, Kausalitätsfragen oder Entscheidungen zum entgangenen Gewinn.

Das Problem: Nicht jedes ergangene Urteil wird veröffentlicht.

Untersuchungen zur Veröffentlichungspraxis deutscher Gerichte zeigen, dass nur ein vergleichsweise kleiner Teil der tatsächlich ergangenen zivilgerichtlichen Entscheidungen öffentlich zugänglich wird.

Deshalb gilt:

Kein auffindbares Urteil bedeutet nicht, dass es keinen vergleichbaren Haftungsfall gab.

Ein Anwalt kann deshalb eine umfangreiche Recherche durchführen und trotzdem einen erheblichen Teil der tatsächlich bearbeiteten Haftungsfälle niemals sehen.

Warum Vergleiche häufig vollständig unsichtbar bleiben

Noch größer wird die Informationslücke bei Vergleichen.

Ein Steuerberaterhaftungsfall kann beispielsweise folgenden Verlauf nehmen:

  1. Der Mandant fordert 1,5 Millionen Euro Schadensersatz.
  2. Die Versicherung bestreitet Haftung und Schadenshöhe.
  3. Beide Seiten tauschen über Monate oder Jahre Schriftsätze und Gutachten aus.
  4. Schließlich wird ein Vergleich geschlossen.
  5. Das Verfahren endet ohne streitiges Endurteil.

Von außen ist anschließend möglicherweise lediglich sichtbar, dass ein Verfahren beendet wurde.

Wie hoch die ursprüngliche Forderung war, welche Argumente ausgetauscht wurden und welche Summe tatsächlich gezahlt wurde, bleibt unbekannt.

Außergerichtliche Vergleiche sind noch schwieriger zu erfassen. Sie tauchen häufig in überhaupt keiner öffentlich zugänglichen Datenbank auf.

Vertraulichkeitsklauseln verstärken diese Informationslücke

Parteien können bei einem Vergleich zusätzlich Vertraulichkeit vereinbaren.

Das bedeutet nicht, dass jeder Steuerberaterhaftungsvergleich geheim ist. Für eine solche pauschale Behauptung gibt es keine belastbare Grundlage.

Bei wirtschaftlich sensiblen Streitigkeiten besteht jedoch ein nachvollziehbares Interesse daran, Vergleichsbeträge, Unternehmensdaten und Einzelheiten der Verhandlungen nicht öffentlich zu machen.

Damit kann ein millionenschwerer Haftungsfall vollständig abgeschlossen werden, ohne dass ein späterer geschädigter Mandant jemals davon erfährt.

Was eine Vermögensschadenhaftpflicht tatsächlich macht

Die Berufshaftpflichtversicherung eines Steuerberaters ist keine neutrale Schlichtungsstelle zwischen Mandant und Steuerberater.

Sie ist Versicherer des Steuerberaters beziehungsweise der Berufsgesellschaft.

Ihre Aufgabe umfasst im Haftungsfall insbesondere zwei Bereiche:

  • berechtigte Ansprüche zu regulieren,
  • unberechtigte oder überhöhte Ansprüche abzuwehren.

Diese sogenannte Abwehrfunktion gehört zum Kern der Haftpflichtversicherung.

Der Versicherer prüft deshalb nicht nur, ob überhaupt ein Beratungsfehler vorliegt. Er prüft regelmäßig auch:

  • Pflichtverletzung,
  • Kausalität,
  • Schadenshöhe,
  • Mitverschulden,
  • Schadensminderung,
  • Verjährung,
  • Versicherungsdeckung,
  • eventuelle Haftungsbegrenzungen.

„Berechtigte Ansprüche werden bezahlt“ – stimmt das?

Versicherer beschreiben die Funktion der Haftpflichtversicherung häufig sinngemäß so:

Berechtigte Schadensersatzansprüche werden erfüllt, unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt.

Diese Beschreibung ist grundsätzlich richtig.

Sie kann bei Geschädigten allerdings einen falschen Eindruck erzeugen.

Denn die entscheidende Frage lautet:

Wer entscheidet zunächst, welcher Teil einer Forderung tatsächlich berechtigt ist?

Außergerichtlich findet diese Prüfung zunächst auf Seiten des Versicherers und seiner Rechtsberater statt.

Ein geschädigter Mandant kann deshalb überzeugt sein, einen Schaden von 150.000 Euro erlitten zu haben, während der Versicherer beispielsweise Pflichtverletzung, Ursächlichkeit oder einen erheblichen Teil der Schadensberechnung bestreitet.

Erst wenn sich die Parteien einigen oder ein Gericht entscheidet, steht fest, welche Position sich tatsächlich durchsetzt.

Wichtig:

Die Aussage „berechtigte Ansprüche werden bezahlt“ bedeutet nicht, dass die Schadensberechnung des Mandanten automatisch als berechtigt anerkannt wird.

Warum große Forderungen besonders intensiv geprüft werden

Versicherungsunternehmen sind Wirtschaftsunternehmen.

Eine Forderung von 20.000 Euro besitzt eine andere wirtschaftliche Bedeutung als eine Forderung von zwei oder zehn Millionen Euro.

Je größer das mögliche Schadenvolumen ist, desto wichtiger werden typischerweise detaillierte Prüfung, juristische Bewertung und wirtschaftliche Schadensanalyse.

Daraus folgt nicht, dass Versicherer jede große Forderung automatisch ablehnen.

Ein Geschädigter sollte aber ebenso wenig erwarten, dass eine Millionenforderung ohne intensive Prüfung vollständig übernommen wird.

Besonders konfliktträchtig sind beispielsweise:

  • entgangener Gewinn über mehrere Jahre,
  • Unternehmenswertverluste,
  • Finanzierungsschäden,
  • Insolvenzfolgeschäden,
  • entgangene Geschäftschancen,
  • Liquiditätsschäden,
  • nicht umgesetzte Expansionen.

Solche Schäden lassen sich häufig nicht durch eine einzige Rechnung nachweisen. Vielmehr muss ein hypothetischer wirtschaftlicher Verlauf rekonstruiert werden.

Der strukturelle Informationsvorsprung des Versicherers

Für einen Mandanten ist ein Steuerberaterhaftungsfall möglicherweise der erste und einzige Haftungsprozess seines Lebens.

Ein spezialisierter Vermögensschadenhaftpflichtversicherer bearbeitet dagegen fortlaufend vergleichbare Fälle.

Auf Versichererseite können beteiligt sein:

  • interne Schadenjuristen,
  • spezialisierte externe Rechtsanwälte,
  • Steuerrechtler,
  • Sachverständige,
  • Versicherungsmathematiker oder Schadensanalysten.

Dadurch entsteht eine erhebliche Informationsasymmetrie.

Der Mandant erlebt möglicherweise seinen ersten Steuerberaterhaftungsfall. Die Gegenseite verfügt dagegen über institutionelle Erfahrung mit zahlreichen Fällen.

Der Faktor Zeit: Warum lange Verfahren für Geschädigte besonders belastend sein können

Für einen Versicherer ist ein Haftungsfall Bestandteil des laufenden Geschäftsbetriebs.

Für einen geschädigten Unternehmer kann derselbe Fall dagegen existenzielle Bedeutung besitzen.

Er muss möglicherweise gleichzeitig:

  • Steuernachforderungen bewältigen,
  • Liquiditätsprobleme lösen,
  • sein Unternehmen weiterführen,
  • Unterlagen aus mehreren Jahren rekonstruieren,
  • Anwalts- und Gerichtskosten finanzieren,
  • mit Finanzamt oder Insolvenzverwaltung kommunizieren,
  • und parallel einen komplexen Haftungsprozess führen.

Diese unterschiedliche Belastung kann wirtschaftliche Verhandlungen beeinflussen.

Wer dringend Liquidität benötigt, bewertet ein sofortiges Vergleichsangebot möglicherweise anders als jemand, der problemlos weitere drei Jahre prozessieren kann.

Ohne konkrete Beweise sollte daraus nicht der pauschale Vorwurf abgeleitet werden, Versicherer würden Mandanten gezielt psychisch zermürben.

Der objektive Unterschied in finanzieller Belastbarkeit und Prozessroutine besteht allerdings unabhängig davon.

Warum ein Prozessfinanzierer die Situation verändern kann

Bei größeren Forderungen kann ein Prozessfinanzierer eine grundsätzlich andere Ausgangslage schaffen.

Der Finanzierer übernimmt bei geeigneten Fällen typischerweise einen erheblichen Teil des Prozesskostenrisikos und erhält dafür einen Anteil am später erzielten Erlös.

Dadurch kann der unmittelbare finanzielle Druck auf den Geschädigten sinken.

Der wichtigste Unterschied liegt in der Entscheidungslogik.

Privater oder selbständiger Geschädigter:
„Wie lange kann ich mir diesen Rechtsstreit noch leisten?“

Prozessfinanzierer:
„Welche Erfolgsaussichten, Kosten und erwarteten Erlöse besitzt dieser Anspruch?“

Der Haftungsfall wird damit stärker zu einer wirtschaftlichen Investitionsentscheidung.

Das garantiert weder einen Erfolg noch einen höheren Vergleich. Es kann aber verhindern, dass ein grundsätzlich aussichtsreicher Anspruch allein wegen fehlender Liquidität aufgegeben werden muss.

Warum Öffentlichkeit für Geschädigte wertvoll sein kann

Je weniger reale Regulierungsfälle bekannt sind, desto größer ist der Informationsvorsprung professioneller Marktteilnehmer.

Würden beispielsweise hundert größere Steuerberaterhaftungsfälle detailliert dokumentiert, könnten Geschädigte vergleichen:

  • Welche Einwendungen werden besonders häufig erhoben?
  • Welche Schadenspositionen werden regelmäßig bestritten?
  • Wie lange dauern Regulierungen?
  • Wann werden Sachverständige eingeschaltet?
  • Wann entstehen Vergleichsverhandlungen?
  • Welche Vergleichsquoten treten auf?
  • Welche Argumente überzeugen Gerichte?

Solche Daten könnten die Informationsasymmetrie erheblich reduzieren.

Ein früherer Vergleich wäre zwar rechtlich kein bindender Präzedenzfall. Für spätere Geschädigte könnte er trotzdem wertvolle Informationen über die tatsächliche Regulierungspraxis liefern.

Warum Versicherer Diskretion schätzen können

Wirtschaftlich sensible Haftungsfälle werden häufig diskret bearbeitet.

Dafür gibt es legitime Gründe: Schutz von Mandantendaten, Steuergeheimnisse, Betriebsgeheimnisse, personenbezogene Daten und vertrauliche Vergleichsverhandlungen.

Gleichzeitig bedeutet geringe Öffentlichkeit, dass andere Anspruchsteller kaum erkennen können, wie vergleichbare Fälle tatsächlich beendet wurden.

Deshalb besitzt Transparenz aus Sicht von Geschädigten einen erheblichen Wert.

Kann ein geschädigter Mandant seinen eigenen Fall veröffentlichen?

Grundsätzlich kann über eigene Erfahrungen und gerichtliche Verfahren berichtet werden. Eine Veröffentlichung muss jedoch rechtlich sorgfältig vorbereitet werden.

Besonders sicher ist eine nüchterne, dokumentarische Darstellung.

12. März: Schadensersatzanspruch schriftlich angemeldet.

8. April: Versicherer fordert weitere Unterlagen an.

30. April: Unterlagen vollständig übersandt.

17. Juni: Versicherer bestreitet die Forderung unter Hinweis auf Kausalität.

2. Juli: Anspruchsteller widerspricht und legt zusätzliche Unterlagen vor.

Eine solche Chronologie beschreibt überprüfbare Vorgänge.

Problematischer wären dagegen unbelegte Aussagen wie:

„Die Versicherung betrügt Geschädigte.“

oder:

„Der Sachbearbeiter wusste, dass der Anspruch berechtigt war, wollte aber nicht zahlen.“

Solche Formulierungen unterstellen Tatsachen oder Motive, die im Streitfall bewiesen werden müssten.

Wesentlich stärker ist deshalb die sachliche Form:

„Der Versicherer lehnte den geltend gemachten Anspruch mit Schreiben vom 17. Juni unter Hinweis auf fehlende Kausalität ab.“

Was bei Veröffentlichungen vermieden werden sollte

Besondere Vorsicht ist insbesondere geboten bei:

  • Namen einzelner Sachbearbeiter,
  • privaten Anschriften,
  • Telefonnummern und persönlichen E-Mail-Adressen,
  • Gesundheitsdaten,
  • Steuerdaten Dritter,
  • vollständig ungeschwärzten Schreiben,
  • Informationen anderer Mandanten,
  • vertraulichen Vergleichsinhalten,
  • ausdrücklich vereinbarten Verschwiegenheitsklauseln,
  • unbelegten Betrugs-, Täuschungs- oder Vorsatzvorwürfen.
Grundsatz:

Je nüchterner, dokumentierter und überprüfbarer eine Veröffentlichung ist, desto höher ist ihr Informationswert.

Warum eine öffentliche Falldatenbank zur Steuerberaterhaftung sinnvoll wäre

Eine strukturierte Falldatenbank könnte eine Informationslücke schließen, die klassische Rechtsprechungsdatenbanken nicht schließen können.

Denkbare Datenfelder wären:

  • Art des Steuerberaterfehlers,
  • Steuerart,
  • Zeitraum des Fehlers,
  • Kanzleigröße und Rechtsform,
  • ursprüngliche Forderungshöhe,
  • Berufshaftpflichtversicherer,
  • zentrale Einwendungen,
  • Dauer der Regulierung,
  • Klage ja oder nein,
  • Gericht und Aktenzeichen,
  • Vergleich oder Urteil,
  • öffentlich bekannte Zahlung oder Vergleichsquote.

Natürlich müsste dabei streng zwischen nachgewiesenen Tatsachen, Angaben der Beteiligten und rechtlicher Bewertung unterschieden werden.

Eine solche Sammlung könnte aber erstmals sichtbar machen, wie Steuerberater-Berufshaftpflicht in der Praxis tatsächlich funktioniert.

Warum auch Anwälte von mehr Transparenz profitieren würden

Für Anwälte ist die geringe Veröffentlichungspraxis ebenfalls problematisch.

Ein Anwalt kann nach ähnlichen Steuerberaterhaftungsfällen recherchieren und dennoch zu dem Ergebnis kommen, dass kaum Rechtsprechung existiert.

Daraus darf nicht automatisch geschlossen werden, dass entsprechende Ansprüche bisher nie erfolgreich durchgesetzt wurden.

Ein Teil der Verfahren wurde möglicherweise:

  • außergerichtlich beigelegt,
  • gerichtlich verglichen,
  • nicht veröffentlicht,
  • anonymisiert veröffentlicht oder
  • bereits vor Klageerhebung reguliert.

Die öffentlich sichtbare Rechtsprechung bildet deshalb nicht automatisch den gesamten Haftungsmarkt ab.

Versicherer sind keine neutralen Schiedsrichter

Die Berufshaftpflichtversicherung erfüllt eine wichtige Funktion.

Sie sorgt dafür, dass ein berechtigter Schadensersatzanspruch nicht allein daran scheitert, dass der Steuerberater den Schaden wirtschaftlich nicht selbst tragen kann.

Gleichzeitig bleibt der Versicherer ein Wirtschaftsunternehmen und Vertragspartner des Steuerberaters.

Der Versicherer prüft daher nicht im Auftrag des geschädigten Mandanten, wie dessen Schaden möglichst hoch berechnet werden kann.

Der Geschädigte verfolgt das Ziel, seinen vollständigen Schaden ersetzt zu bekommen.

Der Versicherer verfolgt das Ziel, den versicherten Anspruch korrekt zu regulieren und Forderungen abzuwehren, soweit sie nach seiner rechtlichen Bewertung unbegründet oder überhöht sind.

Diese unterschiedlichen Interessen sind der Grund dafür, warum es überhaupt Haftungsprozesse, Sachverständigengutachten und Vergleichsverhandlungen gibt.

Fazit: Die sichtbaren Fälle sind wahrscheinlich nur ein Teil des tatsächlichen Marktes

Die geringe Zahl öffentlich auffindbarer großer Steuerberaterhaftungsfälle bedeutet nicht, dass solche Schäden selten sind.

Spezialversicherer berichten selbst von erheblichen Schadenforderungen bis in den ein- und zweistelligen Millionenbereich.

Gleichzeitig wird nur ein Teil der gerichtlichen Entscheidungen veröffentlicht. Vergleichsfälle können vollständig außerhalb öffentlicher Rechtsprechungsdatenbanken bleiben.

Dadurch entsteht eine erhebliche Informationslücke.

Rechtlich zulässige, anonymisierte und belegte Veröffentlichungen realer Haftungsfälle könnten diese Lücke verkleinern.

Der entscheidende Punkt:

Geschädigte sollten nicht nur wissen, wie Berufshaftpflichtversicherer ihre Aufgabe theoretisch beschreiben. Sie sollten auch nachvollziehen können, wie große Steuerberaterhaftungsfälle in der Praxis tatsächlich verlaufen.