Berufshaftpflichtversicherer für Steuerberater in Deutschland
Steuerberater und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften benötigen eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für berufliche Haftungsrisiken. Am deutschen Markt gibt es sowohl spezialisierte Versicherergemeinschaften als auch große Versicherungsunternehmen mit Angeboten für Steuerberater.
Die folgende Übersicht stellt bekannte Anbieter zusammen. Sie ist ausdrücklich keine Rangliste nach Marktanteil oder Regulierungsqualität. Belastbare öffentliche Marktanteilszahlen speziell für die Steuerberater-Berufshaftpflicht liegen nur eingeschränkt vor.
| Anbieter | Steuerberater ausdrücklich im Angebot? | Einordnung | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| VSW – Versicherergemeinschaft für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer | Ja | Spezialanbieter | Auf Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und deren Berufsgesellschaften spezialisiert. Beteiligte Versicherer sind Allianz mit 42 %, AXA mit 34 % und ERGO mit 24 %. |
| HDI | Ja | Berufshaftpflicht / Vermögensschadenhaftpflicht | Eigene Berufshaftpflichtlösung für Steuerberater; öffentlich verfügbare Fachinformationen zu Haftung, Risikomanagement und Berufsrecht. |
| Allianz | Ja | Großversicherer | Eigene Versicherungsangebote für Steuerberater; zusätzlich führender Versicherer innerhalb der VSW. |
| ERGO | Ja | Großversicherer | Vermögensschadenhaftpflicht für beratende Berufe; zusätzlich mit 24 % an der VSW beteiligt. |
| AXA | über VSW | Großversicherer | Im Bereich Steuerberater/Wirtschaftsprüfer insbesondere über die spezialisierte VSW-Struktur vertreten; Anteil dort 34 %. |
| R+V Versicherung | Ja | Vermögensschadenhaftpflicht | Anbieter von Berufshaftpflichtlösungen für steuer- und wirtschaftsberatende Berufe. |
| NÜRNBERGER | Ja | Vermögensschadenhaftpflicht | Berufshaftpflichtlösungen für Kammerberufe einschließlich Steuerberater. |
| Gothaer / BarmeniaGothaer | Ja | Berufshaftpflicht für Kammerberufe | Vermögensschadenhaftpflicht für beratende Berufe einschließlich Steuerberater. |
| Zurich | Ja | Vermögensschadenhaftpflicht | Berufshaftpflichtlösungen für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und weitere freie Berufe. |
| Versicherungskammer Bayern | Ja | Berufshaftpflicht | Versicherungslösungen für freie und beratende Berufe einschließlich Steuerberater. |
| Generali | Ja / Kammerübersichten | Berufshaftpflicht | In Übersichten der Steuerberaterkammern als Anbieter der Berufshaftpflicht aufgeführt. |
| VGH Versicherungen | Ja | Vermögensschadenhaftpflicht | Steuerberater werden als Zielgruppe der Vermögensschadenhaftpflicht genannt. |
| SV SparkassenVersicherung | Ja | Vermögensschadenhaftpflicht | Lösungen für beratende Berufsgruppen, darunter Steuerberater. |
| AIG | Ja | Financial Lines / Berufshaftpflicht | Berufshaftpflichtlösungen für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe. |
| ALLCURA | Ja | Spezialisierter Haftpflichtversicherer | Angebote für Steuerberater, Steuerberatungsgesellschaften und weitere beratende Berufe. |
Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf absolute Vollständigkeit. Auch Steuerberaterkammern veröffentlichen lediglich nicht abschließende Anbieterlisten. Versicherungsprodukte, Risikoträger und Vertriebswege können sich ändern.
Künftig: Regulierungsmonitor Steuerberaterhaftung
Versicherungsbedingungen sind öffentlich vergleichsweise gut zugänglich. Deutlich weniger transparent ist dagegen, wie Steuerberaterhaftungsfälle in der Praxis tatsächlich reguliert werden.
steuerberaterhaftung.info plant deshalb den Aufbau eines Regulierungsmonitors für Steuerberaterhaftungsfälle.
Soweit rechtlich zulässig und anhand belastbarer Unterlagen nachvollziehbar, sollen künftig unter anderem folgende Punkte dokumentiert und ausgewertet werden:
- zuständiger Berufshaftpflichtversicherer,
- Art des zugrunde liegenden Steuerberaterfehlers,
- Höhe des geltend gemachten Schadens,
- Zeitpunkt der Schadenmeldung und Reaktionsdauer,
- wesentliche Einwendungen gegen Haftung und Schadenshöhe,
- Berufung auf sogenannten Sowieso-Schaden,
- Einwendungen zu Kausalität und hypothetischem Vermögensverlauf,
- Deckungs- und Serienschadenfragen,
- Einschaltung externer Rechtsanwälte oder Gutachter,
- Entwicklung außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen,
- gerichtliche Verfahren und öffentlich bekannte Entscheidungen,
- öffentlich bekannte oder rechtlich zulässig veröffentlichbare Regulierungsergebnisse,
- Dauer vom Anspruch bis zur endgültigen Erledigung.
Vom ersten Ablehnungsschreiben bis zum endgültigen Ergebnis
Besonders interessant ist nicht nur das Endergebnis eines Haftungsfalls, sondern dessen Entwicklung. Deshalb soll – soweit dokumentierbar – künftig gegenübergestellt werden:
erste Position des Versicherers → wesentliche Einwendungen → weitere Prüfung → Vergleichsverhandlungen oder Klage → endgültiges Ergebnis
Auf diese Weise kann langfristig sichtbar werden, welche Argumentationslinien in Steuerberaterhaftungsfällen regelmäßig auftreten und welche Bedeutung sie im weiteren Verlauf tatsächlich haben.
Keine Bewertung auf Grundlage einzelner Fälle
Ein einzelner Haftungsfall erlaubt keine verlässliche Aussage über die allgemeine Regulierungspraxis eines Versicherers. Deshalb sollen Einzelfälle zunächst dokumentiert und voneinander getrennt ausgewertet werden.
Erst bei einer größeren Datenbasis können beispielsweise Fragen untersucht werden wie:
- Welche Einwendungen werden besonders häufig erhoben?
- Wie lange dauern größere Steuerberaterhaftungsfälle?
- Wie häufig kommt es zu gerichtlichen Verfahren?
- Welche Rolle spielt der Einwand des Sowieso-Schadens?
- Wie verändern sich Positionen im Verlauf eines Verfahrens?
- Gibt es erkennbare Unterschiede zwischen einzelnen Versicherern?
Grundlage sind belegbare Tatsachen
In den Regulierungsmonitor sollen nur Informationen aufgenommen werden, die ausreichend dokumentiert sind. Grundlage können beispielsweise öffentliche Gerichtsentscheidungen, Verfahrensunterlagen, Korrespondenz, öffentlich bekannte Ergebnisse oder von Beteiligten zur Verfügung gestellte Unterlagen sein.
Vermutungen über interne Motive eines Versicherers sollen ausdrücklich nicht Gegenstand der Auswertung sein.
Vertraulichkeit wird berücksichtigt
Bestehende Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvereinbarungen werden selbstverständlich beachtet. Nicht jeder regulierte Fall wird daher vollständig öffentlich dokumentierbar sein.
Ziel des Projekts ist keine Kampagne gegen einzelne Versicherer, sondern eine langfristig belastbare Informationsbasis darüber, wie Steuerberaterhaftungsfälle in Deutschland tatsächlich verlaufen.
Stand: September 2026. Anbieterstruktur und Versicherungsprodukte können sich ändern. Die Übersicht stellt keine Empfehlung für oder gegen einen bestimmten Versicherer dar.